Im Kleingarten lässt es sich leichter mit Schädlingen und Krankheiten leben als im Erwerbsanbau, denn Kleingärtner müssen keine Höchsterträge erzielen. Trotzdem freut sich jeder über gesunde Pflanzen und eine gute Ernte. Zur Gesunderhaltung der Pflanzen kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz. Für viele Probleme stehen heute biologische, biotechnische, physikalische (mechanische) oder kulturtechnische Lösungen zur Verfügung. Chemische Pflanzenschutzmittel sind immer das letzte Mittel der Wahl und sollten grundsätzlich nur dann angewandt werden, wenn erhebliche Schäden an den Kulturpflanzen zu erwarten sind und wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend wirken. Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (§ 2a Abs. 1 PflSchG) sind stets zu beachten. Welche Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das aktuelle Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis enthält die zugelassenen Mittel geordnet nach Einsatzgebieten und Wirkungsbereichen. Es informiert ausführlich über Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungen sowie über die Anwendung der Mittel. Das Verzeichnis erscheint jährlich in sieben Teilen. Die Teilverzeichnisse sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als PDF-Dateien abrufbar:
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Verfasst am 15.10.2018 um 10:00 Uhr
Pflanzenschutzmittelliste für den Haus- und Kleingarten